Die Bilanz der Behindertenrechtsbewegung, insbesondere der Selbstbestimmt-Leben-Initiativen, fällt gemischt aus. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) kann als Instrument gesehen werden, um auf weitergehende Inklusionsmaßnahmen zu drängen. Doch der Kampf ist weiterhin kein leichter. Das Erreichte muss gegen Rückschritte und Einsparungen verteidigt werden.
Trotz allem kann die Behindertenrechtsbewegung neben den rechtlichen auch auf zahlreiche praktische Erfolge und deutliche Verbesserungen blicken: Begriffe, die früher selbstverständlich waren, wie „Sorgenkind“ oder „Betreuer“ wurden von der Behindertenbewegung als diskriminierend offengelegt. „Aktion Sorgenkind“ heißt nun „Aktion Mensch“, „Assistenz“ hat den Begriff „Betreuung“ abgelöst. Im öffentlichen Raum muss vorschriftsmäßig Barrierefreiheit hergestellt werden. Allerdings ist sie für den privaten Sektor nach wie vor nicht vorgeschrieben.
Die Behindertenbewegung selbst ist geprägt von zunehmender Etablierung und von Professionalisierung. In Forschung und Wissensproduktion zu „Behinderung“ arbeiten inzwischen Menschen mit Behinderung als Expert*innen. Insgesamt haben sich die Anliegen und Funktionen der Behindertenbewegung ausdifferenziert. Das Feld ist pluralistischer und kreativer, aber auch unübersichtlicher geworden.
Wie ein roter Faden bleiben die alten Probleme von Teilhabe und Durchsetzung von Rechten erhalten und spiegeln sich in den Themen dieses Ausstellungsraums wider. Vieles davon findet sich bereits im Raum zur Bewegungsgeschichte.