FAZIT: Herausforderungen und Möglichkeiten heute

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Es gibt also hoffnungsvolle Signale wie die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes oder die UN-Behindertenrechtskonvention. Am 16. Dezember 2021 war dagegen das Bundesverfassungsgericht dazu gezwungen, den Gesetzgeber anzumahnen, Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage wegen medizinischer Ressourcenknappheit.

Eine wahrhaft inklusive Gesellschaft hat es nicht nötig, solche Unterscheidungen zu treffen. Denn in dieser gibt es kein „behindert“ mehr, nur „funktionseingeschränkt“, fasst der Jurist Horst Frehe klug zusammen. Mit persönlicher Assistenz können wir einer inklusiven Gesellschaft ein gutes Stück näher kommen.