Neue und alte Herausforderungen und Aufgaben für die Zukunft

Selbstbestimmtes Leben versus Pflegekosten

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Behindertenverbände und -initiativen haben große Hoffnungen auf die Gesetzesveränderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und auf den Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz (BTHG)  gelegt. Beides ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahre 2009 notwendig geworden.

Enttäuscht von den Entwürfen formiert sich 2016 unter dem Motto #NichtmeinGesetz ein breiter Protest in Kreisen von Menschen mit Behinderungen. Zusammen mit gezielter Lobbyarbeit, in die auch das „Forum behinderter Juristinnen und Juristen“ sein Fachwissen einbringt, können die folgenreichsten Einschränkungen in den beiden Gesetzesentwürfen abgewendet werden. Sogar einige Verbesserungen, zumindest im finanziellen Bereich, werden durchgesetzt. Allerdings bleiben zentrale Kritikpunkte bestehen:

Ein Beispiel dafür ist die Frage der weiteren Finanzierung von persönlicher Assistenz im Krankenhaus. Nach entsprechenden Protesten 2016 gibt es eine vorübergehende Berlin-interne Lösung und mit dem Bundesteilhabegesetz eine grundsätzliche Regelung für die Arbeit von „ambulante dienste“.

„ambulante dienste“: Horror auf Station – nicht nur zu Halloween! Aktionstag von „ambulante dienste“ zur Assistenz im Krankenhaus. Berlin 28.09.2017