Die Behinderten-Bewegung in den 1970er bis 1990er Jahren
hat die Rechte und die Lebens-Situation von Menschen mit Behinderungen
in Deutschland deutlich verbessert.
Aber es gibt noch viele Hindernisse für ein selbstbestimmtes Leben
von Menschen mit Behinderungen.
Deutschland und fast alle Staaten auf der Welt
haben die Rechte für Menschen mit Behinderungen vereinbart
in der UN-Behindertenrechts-Konvention, kurz UN-BRK.
Dieser Vertrag fordert Teilhabe-Möglichkeiten
für Menschen mit Behinderungen in allen Lebens-Bereichen.
Das betrifft zum Beispiel:
- die Zugänglichkeit von Gebäuden,
etwa über Rampen und Aufzüge für Rollstuhl-Nutzer*innen
- die technische Barriere-Freiheit von Internet-Seiten,
damit blinde Menschen diese mit Vorlese-Programmen nutzen können
- leicht verständliche Informationen für Personen mit Schwierigkeiten
beim Lesen und Verstehen
Aber diese Teilhabe-Möglichkeiten kosten Geld.
Deshalb müssen sie immer verteidigt werden
gegen Einsparungen bei Bundes-Ländern, Städten und Gemeinden.
Außerdem gelten die Vorschriften für Barrierefreiheit
noch nicht für private Firmen und Unternehmen.
Zu den klaren Erfolgen der Behinderten-Bewegung gehören
zum Beispiel diese Punkte:
- Viele Begriffe haben sich verändert,die Menschen mit Behinderungen störten und abwerten.Aus „Aktion Sorgenkind“ wurde „Aktion Mensch“und „Betreuung“ wird heute oft durch „Assistenz“ ersetzt.
- Menschen mit Behinderungen arbeiten heute
als Fachleute in der Beratung und wissenschaftlichen Forschung mit.