Die Überarbeitung vom Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
und das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz haben die Situation und die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht genug verbessert. Deshalb gibt es gegen die beiden Gesetze im Jahr 2016 viele Proteste, bei denen auch die Vereine „ad“ und „ISL“ mitmachen.
Nach den Protesten gibt es einige Verbesserungen bei der Bezahlung
von Assistenz-Leistungen, aber es gibt immer noch viel Kritik. Die Kritik betrifft hauptsächlich diese Punkte:
beim sogenannten »Pooling« [gesprochen: Puhling] müssen sich
mehrere Menschen mit Behinderungen eine Assistenz-Person teilen.
Darauf müssen diese Menschen dann bei ihrer Alltags-Planung achten
und können weniger selbstbestimmt leben.
Die Pflege von Menschen mit großem Unterstützung-Bedarf
gibt es hauptsächlich in Pflege-Einrichtungen.
Diese Menschen haben deshalb weniger Auswahl bei den Orten,
wo sie gerne wohnen möchten.
Kosten-Träger wie zum Beispiel das Sozialamt entscheiden,
welche Assistenz-Leistungen bewilligt werden.
Deshalb sind die Assistenz-Nehmer*innen in Verhandlungen
mit den Kosten-trägern nicht gleichberechtigt.
Weil die Assistenz-Nehmer*innen die Leistungen unbedingt brauchen,
werden sie abhängig von der Entscheidungs-Macht der Kosten-Träger.
Die Assistenz-Nehmer*innen können dann weniger mitbestimmen
und schlechter Verantwortung für sich übernehmen.
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden
von den Pflege-gesetzen zusammen mit dem BTHG nicht so beachtet,
wie die UN-Behindertenrechts-Konvention das vorschreibt.
Kran-Aktion: „Wer spart lässt uns hängen“ am 25.10.2010, mit Matthias Vernaldi
Menschen mit großem Unterstützung-Bedarf brauchen auch dann Assistenz,
wenn sie einmal im Krankenhaus sind. Das wurde vom Land Berlin aber lange nicht anerkannt und bezahlt. Nach Protesten im Jahr 2016 ist diese Assistenz im Kranken-Haus jetzt möglich.