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Leichte Sprache aus X
RAUM 2 Intro

Begriffe und die Sprache von Gesetzen

Oft gibt es für bestimmte Situationen oder Merkmale von Personen

verschiedene Begriffe.

Mit der Auswahl der Begriffe kann man seine eigene Meinung

zu einem Thema deutlich machen.

Begriffe können bewerten und abgrenzen:

 

  • Sie können Menschen demütigen und ausgrenzen.
  • Sie können Situationen und Menschen 
als wissenschaftliche Fachwörter ohne Wertung beschreiben.
  • Menschen können sich damit selbst bezeichnen 
und sich damit von anderen Menschen abgrenzen.

Jeder Mensch möchte stark sein

und sich von anderen Menschen unterscheiden,

auch um sich besser zu fühlen.

Begriffe können dabei helfen.

Und sie können für das Gespräch über ein Thema

nützlich sein oder auch schaden.

Begriffe verschaffen Menschen Macht über andere Menschen.

Das ist zum Beispiel dann wichtig,

wenn festgelegt wird: Wer darf Regeln bestimmen?

Und für welche Menschen sind diese Regeln nützlich?

Die Regeln für das Zusammenleben der Menschen stehen in Gesetzen.

Gesetze und die darin benutzten Begriffe können dabei

  • Angst machen, 
weil man den Text nicht genau versteht,
  • Mut machen, 
weil Rechte dort festgeschrieben werden und für alle gelten.

Damit bekommen die Begriffe eine politische Wirkung

Denn die Begriffe bekommen in den Gesetzen die Macht,

über das Zusammenleben der Menschen zu bestimmen.

Hier ein Beispiel

Beispiele für umstrittene Begriffe

Zu den folgenden Begriffen gibt es ganz unterschiedliche Meinungen.
Denn sie werden zum Teil benutzt,
um Menschen mit Behinderungen abzuwerten und auszugrenzen.
Manche Begriffe waren Fachwörter und werden heute
als Beleidigungen benutzt: Idiot, schwachsinnig, Irrer.
Andere beleidigende Begriffe sind Abkürzungen von Fachwörtern: 
Psycho, Spasti.
Manche Begriffe sollen ohne Wertung beschreiben:
körperlich, geistig oder psychisch behindert oder beeinträchtigt.
Schaffen diese Begriffe eine Beschreibung ohne Wertung?
Wie ist es mit „gehandicapt“, „eingeschränkt“ oder „geschädigt“?
Und kann eine Person „normal“ sein, wenn sie „auffällig“ ist?

Was denken Sie dazu?
Beschreiben diese Begriffe eine Unterstützung:
besondere Förderung, Sonderschule, Sonderbehandlung?
Oder werden sie dazu benutzt, 
Menschen mit Behinderungen auszugrenzen?
In der Geschichte gab es immer wieder Begriffe,
mit denen der Wert eines Lebens beschrieben wurde.
Solche Begriffe sind zum Beispiel:

  • geistig oder körperlich Minderwertige
  • Last oder Ballast-Existenz
  • lebenswert und lebensunwert

Behinderten-Recht in Deutschland

Wie Menschen mit Behinderungen in Deutschland leben,

wird hauptsächlich durch Gesetze bestimmt.
In den Gesetzen steht zum Beispiel:

  • Welche Formen der Assistenz können sie 
im Lebens-Alltag oder im Beruf-Leben bekommen?
  • Welche Stellen bezahlen diese Assistenz-Leistungen?
  • Welche Wahl-Möglichkeiten haben Menschen mit Behinderungen 
beim Wohnen, beim Arbeiten und bei der Teilnahme 
am gesellschaftlich Leben insgesamt?

Diese Fragen legen fest,
wie gut Menschen mit Behinderungen in Deutschland
über ihre Leben selbst bestimmen können.
Zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
gehören diese 3 Begriffe: Integration, Inklusion und Teilhabe.

 

Integration von Menschen mit Behinderungen bedeutet:
Menschen ohne Behinderungen bilden die Mehrheit in der Gesellschaft.
Sie begegnen Menschen mit Behinderungen mit Respekt.
Menschen mit Behinderungen können in der Gesellschaft sein,
wenn sie in Bezug auf zum Beispiel Familie, Freund*innen
und Arbeit angepasst sind.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderungen bedeutet:
Die Gesellschaft ist vielfältig und wird von Menschen gestaltet,
die ganz unterschiedliche Ideen und Fähigkeiten zulassen.
Menschen mit Behinderungen sind dabei eine von vielen Personen-Gruppen,
die Teil der Gesellschaft sind.
Darum ist die Gesellschaft auch so, 
dass sie für möglichst viele Menschen passt.

 

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:
Teilhabe von Menschen in der Gesellschaft ist mit Integration 
und mit Inklusion möglich.
Wenn Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben
und bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen können,
dann spricht man von „gelungener Teilhabe“.
Es geht nicht nur darum,
dass Menschen mit Behinderungen einfach dabei sein können.
Wenn sie mitbestimmen,
dann übernehmen sie auch Verantwortung.

Begriffe Integration - Inklusion - Teilhabe

Im Labyrinth: Kurzvideos zu Behinderten-Recht mit Horst Frehe

Auf dem verschlungenen Weg durch das Labyrinth können Sie
verschiedene Videos zum Thema Behinderten-Recht in Deutschland ansehen.
Horst Frehe kommt in diesen Videos vor und gibt zusätzliche Erklärungen.
Er ist Fachmann für Recht, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.
Horst Frehe arbeitete als Richter am Sozialgericht in Bremen
und war Lehrer an verschiedenen Hochschulen.
Außerdem war er Politiker im Landes-Parlament von Bremen
und ist Mitglied im »Forum behinderter Juristinnen und Juristen.

Horst Frehe setzt sich bei der »Interessen-Vertretung Selbstbestimmt Leben«
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.
Im Jahr 2007 war er Vorsitzender des Sprecher-Rats
im Deutschen Behinderten-Rat.

weiter zum Labyrinth

Geschichte des Behinderten-Rechts bis zu den 1970er Jahren

Video

3 Sichtweisen auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 
in unserer Gesellschaft

Video

Der Unterschied von Integration, Inklusion und Teilhabe

Video

Verschiedene Gedanken zum Begriff „Behinderung“

Video

Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention aus dem Jahr 2009

Video

Das 9. Sozial-Gesetz-Buch aus dem Jahr 2001

Video

Der Leistungs-Komplex 32:
Eine Berliner Form der Assistenz für Menschen
mit großem Unterstützungs-Bedarf

Video

Das Leben von Horst Frehe: Aus der Krüppel-Gruppe
in die Politik und Rechts-Wissenschaft

Video
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