"SCHRÄG, FROMM UND FREI. Die Kommunarden von Hartroda"

Selbstbestimmtes Leben in der DDR

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Im Gegensatz zur westdeutschen Behindertenrechtsgeschichte gibt es bisher wenig Forschung zur selben in der DDR. Auch in dieser Ausstellung liegt der Hauptfokus auf den Entwicklungen in der BRD.

In der DDR gibt es keine vergleichbare Behindertenbewegung zu der in der BRD. Offiziell hat jeder Mensch in der DDR ein Recht auf Arbeit, auch Menschen mit Behinderungen. Wie in der BRD wird in der DDR davon ausgegangen, dass ein Mensch produktiv zur Gesellschaft beitragen muss. Die Wahl eines Arbeitsplatzes ist in der DDR nur bedingt wählbar, bei Menschen mit Behinderungen praktisch gar nicht.

Menschen mit Behinderungen haben auch in der DDR kein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden. Sie bleiben im Erwachsenenalter entweder in ihren Familien oder ziehen bereits als junge Erwachsene in sogenannte „Feierabendheime“, die ostdeutschen Altenheime. Selbstorganisation, Protest und Widerstand kann nur informell oder unter dem Dach der Kirche stattfinden, wird jedoch von der Staatssicherheit überwacht. Dies lässt sich in der Film-Dokumentation mit Matthias Vernaldi „SCHRÄG, FROMM UND FREI. Die Kommunarden von Hartroda“ nachvollziehen:

Ausschnitt aus „SCHRÄG, FROMM UND FREI. Die Kommunarden von Hartroda“ von Tom Franke