Machen gesunde Menschen die Gesellschaft besser?

Die Bioethik-Konvention der Europäischen Union aus dem Jahr 1997
ist eine Art Vertrag.
Dort steht,
dass jede Person über ihren Köper frei entscheiden kann.
Trotzdem gibt es immer wieder medizinische Experimente
mit diesen Person-Gruppen:

Außerdem sind Gentests und Forschung an Embryonen erlaubt.
Dagegen gibt es in Deutschland viel Protest.
Die Deutsche Bundes-Regierung hat den Vertrag bis heute
noch nicht unterschrieben. 
Deshalb ist dieser Vertrag in Deutschland noch nicht gültig.

Die Würde des Menschen

Schon lange denken Forscher*innen darüber nach,
wie man Menschen allgemein verbessern kann.
Die National-Sozialisten mit Adolf Hitler hatten diese Meinung:
Wenn Menschen mit Behinderungen und Krankheiten keine Kinder bekommen,
dann gibt es in Zukunft weniger Behinderungen und Krankheiten.
Das ist wissenschaftlich falsch und menschenverachtend.

Trotzdem ermordeten die National-Sozialisten viele Tausend Menschen
mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.
Sie sagten damals: Das Leben dieser Menschen ist „lebensunwert“.
Die Gründer*innen der Bundesrepublik wollten sich ganz klar
von den National-Sozialisten abgrenzen.
Deshalb steht im deutschen Grundgesetz:
Die Würde des „Menschen ist unantastbar“.
Das bedeutet: Das Leben aller Menschen ist gleich viel wert.
Und man darf ein menschliches Leben nicht danach bewerten,
wie nützlich es für die Gesellschaft ist.

Heute wird in der Forschung und in der Gesellschaft diskutiert,
wann ein menschliches Leben beginnt und wann es endet.
Dabei geht es zum Beispiel um diese Fragen:


Untersuchungen in der Schwangerschaft

Alle Menschen möchten,
dass ihre Kinder gesund geboren werden.
Deshalb finden es viele Menschen gut und richtig,
dass schon ungeborene Kinder im Mutterleib untersucht werden.
Bei diesen medizinischen Untersuchungen können aber auch Behinderungen
festgestellt werden.
Wenn bei einem ungeborenen Kind eine Behinderung festgestellt wird,
dann wird die Schwangerschaft meistens mit einer Operation beendet:
Das Kind darf dann nicht leben.
Das betrifft zum Beispiel ungeborene Kinder,
bei denen die genetische Besonderheit „Trisomie 21“ festgestellt wird
und die später mit der Behinderung „Down-Syndrom“ leben würden.

Seit dem Jahr 2022 ist eine neue Blut-Untersuchung erlaubt:
Damit kann man herausfinden,
ob das ungeborene Kind vielleicht diese Behinderung bekommt.
Deshalb gibt es gegen diese Blut-Untersuchung viel Protest von Menschen,
die mit der Behinderung „Down-Syndrom“ leben.
Hier können Sie ein Foto zu diesem Thema ansehen.

Natalie Dedreux bei einer Demonstration gegen die neue Blut-Untersuchung. Sie lebt selbst mit der Behinderung „Down-Syndrom“ und setzt sich mit Beiträgen in Zeitschriften und im Internet für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Mit den modernen Untersuchungs-Techniken
wird es für die Eltern eine freie Entscheidung immer schwieriger.
Wenn ihr Kind mit einer Behinderung geboren wird,
dann werden vielleicht Menschen zu den Eltern sagen:
Diese Behinderung hättet ihr als Eltern doch mit medizinischer Hilfe
vermeiden können!

Entscheidung über Leben und Tod

Viele Menschen denken heute vielleicht:
Wenn ein Leben für einen Menschen wegen einer Krankheit oder im Alter
nicht mehr „lebenswert“ ist,
dann darf man dieses Leben beenden.
Zum Beispiel durch assistierten Suizid: Das ist das Fachwort für „Sterbe-Hilfe“.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat im Jahr 2021 zum ersten Mal entschieden:
Ein selbstbestimmtes Sterben mit einem assistierten Suizid ist erlaubt.
Vielleicht gibt es auch in Deutschland schon bald Firmen und Vereine,
die eine Sterbe-Hilfe anbieten.
Und vielleicht denken Menschen mit Behinderungen
und alte und kranke Menschen dann,
dass sie Sterbe-Hilfe annehmen müssen.
Weil andere Menschen über den Wert ihres Lebens entscheiden
oder weil sie sich selbst nutzlos fühlen